Erbrecht

Bei jeglichem erbrechtlichen Handlungsbedarf steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Regeniter als Fachanwalt für Erbrecht ein
Erbrechtsspezialist mit langjährigen Berufserfahrungen zur Verfügung.
Das Erbrecht zählt zu den beiden anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkten,
auf die sich Herr Rechtsanwalt Regeniter im Anwaltsbereich seit Jahren konzentriert. Er steht Ihnen daher für Streitigkeiten
um Erbe, Pflichtteil, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung pp. als erfahrener, engagierter Interessenvertreter zur Verfügung.
Wer allerdings seinen Erben Ärger und Streit bei der Nachlassauseinandersetzung ersparen möchte, sollte bereits zu seinen Lebzeiten mit
fachmännischer Unterstützung für eine kluge Nachlassregelung sorgen. Nach Angaben der Stiftung Warentest sind 95% der privat
aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst.
Als Notar kann unser Sozius Regeniter mit Ihnen maßgeschneiderte, vorteilhafte und rechtlich sichere Lösungen entwickeln und für Sie zum Beispiel
einen Übertragungsvertrag, ein Testament oder einen Erbvertrag beurkunden.
Auch nach einem Erbfall steht er als Notar zur Beratung sowie für zahlreiche Beurkundungsarten zur Verfügung – wie zum Beispiel
Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzungsvertrag, Erbteilskauf.

Ihr Anwalt

Ernst-Günther Regeniter









