Familienrecht

Sie haben sich in Ihrer Ehe auseinandergelebt, aber der endgültige Schritt zur Scheidung fällt schwer. Neben der ohnehin schwierigen psychologischen Situation, in der Sie sich befinden, haben Sie Sorge, wie es finanziell weitergehen soll, wie ihre Kinder die Trennung bewältigen. Wer erhält das Sorgerecht, wie viel Unterhaltszahlungen können begehrt werden? Hilft der vor Jahren eventuell geschlossene Ehevertrag weiter?

Wir beraten Sie gerne und umfassend bei allen Rechtsfragen, die sich um die Scheidung der Ehe, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc. ranken. Selbstverständlich helfen wir Ihnen aber auch, wenn es darum geht, Vorkehrungen zu treffen – z.B. durch den Abschluss eines Ehevertrages –, damit die Familie für den Fall der Fälle nicht vor unüberwindbar scheinende Probleme gestellt wird.
Als typische Fragen des Familienrechts können sich auch Vaterschaftsklärungen , Adoptionsfragen oder gar Inobhutnahmen von Kindern etc. ergeben. Unter Umständen besteht hier sehr schneller Handlungsbedarf, da ansonsten rechtsverbindliche Tatsachen geschaffen werden, die eigentlich überhaupt nicht dauerhaft so gewollt waren.

Ihre Anwälte


  Prof. Dr. Thomas Nolte

  Dr. Andrea Hupach