Immobilienrecht

Auch das vielschichtige Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts zählt zu den bevorzugten Spezialgebieten, die von unserer
Kanzlei abgedeckt werden.
Immobilienrecht
Beurkundungen und Vertragsentwürfe im Bereich des Immobilienrechts zählen zu den klassischen
Tätigkeitsfeldern des Notars. Für Rechtsanwalt und Notar Regeniter zählt das Immobilienrecht (einschließlich WEG-Recht, ErbbauVO, Bauträgervertragsrecht, sonstige Baumodelle)
auch zu seinen anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkten, auf die er sich seit vielen Jahren im Anwaltssektor
konzentriert.
Privates Baurecht
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Werkvertrag / Bauvertrag oder Bauträgervertrag (z.B. Vergütungsansprüche, Gewährleistungsansprüche, Haftung für
Sachmängel oder sonstige Leistungsstörungen) stehen Ihnen mit den Rechtsanwälten Regeniter und Junker zwei Spezialisten auf diesem Gebiet zur Verfügung.
Öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht
Die Rechtsanwälte Regeniter und Prof. Dr. Nolte zählen zu den wenigen Anwälten, die auch auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts tätig sind.
Sie befassen sich dabei insbesondere mit Problemstellungen des Bauplanungsrechts, also Fragen, die sich mit den Möglichkeiten auseinandersetzen, ob Sie bauen
können (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich) und wie Sie bauen können (Bauordnungsrecht).
Auch bei Schwierigkeiten, die dabei zwischen Bauherr/Investor und Grundstücksnachbar auftreten, helfen sie Ihnen gern.

Ihre Anwälte

Ernst-Günther Regeniter

Manfred Junker

Prof. Dr. Thomas Nolte

Melanie Bertsch









